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Transfersperre gegen den 1. FC Köln vorzeitig aufgehoben

Transfersperre gegen den 1 FC Köln vorzeitig aufgehoben
Die FIFA hat die sogenannte Transfersperre der FIFA gegen den 1. FC Köln vorzeitig aufgehoben. Damit schließt sich der Weltverband geltender Rechtsauffassung an. Direkte Konsequenzen für den Klub hat die Entscheidung aber wohl nicht.

Die FIFA hat die sogenannte Transfersperre der FIFA gegen den 1. FC Köln vorzeitig aufgehoben. Damit schließt sich der Weltverband geltender Rechtsauffassung an. Direkte Konsequenzen für den Klub hat die Entscheidung aber wohl nicht.

Eine eher symbolische Entscheidung: Der 1. FC Köln dürfte theoretisch ab sofort wieder neue Spieler registrieren.

Eine eher symbolische Entscheidung: Der 1. FC Köln dürfte theoretisch ab sofort wieder neue Spieler registrieren. picture alliance / Panama Pictures

Wie die Geißböcke am Donnerstagmittag mitteilten, hat die FIFA die sogenannte Transfersperre, die eigentlich eine Registrierungssperre für neue Spieler ist, in dieser Woche aufgehoben. Hintergrund sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra. Durch die vorzeitige Aufhebung der Sperre, die am Ende des Jahres ohnehin regulär ausgelaufen wäre, dürfte der 1. FC Köln theoretisch mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren.

Im Fall Diarra hatte der EuGH entschieden, dass einige Passagen im Transferreglement der FIFA rechtswidrig sind. Die Kölner nun wurden aber ausgerechnet auf Grundlage eines vom Urteil betroffenen Paragraphen verurteilt. Sport-Geschäftsführer Christian Keller hatte deshalb nach dem Diarra-Urteil bereits eine mögliche Schadenersatzforderung gegen die FIFA angekündigt.

Keine kurzfristigen Auswirkungen

Kurzfristige Transfers dürften deshalb aber nun nicht auf der Tagesordnung stehen. Vielmehr wird der Klub im Winter-Transferfenster ab Januar neue Profis verpflichten.

Die FIFA hatte gegen den FC wegen des Transfers des damaligen Jugendspieler Jaka Cuber Potocnik wegen Anstiftung zum Vertragsbruch eine Registrierungssperre verhängt. Ein entsprechendes Verfahren vor dem internationalen Sport-Gerichtshof CAS hatten die Kölner anschließend im Winter 2023 verloren. Im Kalenderjahr 2024 durfte Keller deshalb keine neuen Spieler registrieren. Die Strafe betraf auch mehrere Jugendmannschaften des Vereins.

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