Was das fertige Heizungsgesetz für uns bedeutet
Wer als Gebäude-Eigentümer Etagenheizungen verbaut hat, muss im Fall ihres Ausfalls auch nach der 65-Prozent-Regel umrüsten. Dafür hat er fünf Jahre Zeit. Wer sich dann für eine Umstellung auf zentrale Wärmeversorgung entscheidet, verlängert die Frist dafür um maximal acht Jahre.
Nein, das GEG betrifft auch Gewerbe- und Büroflächen. Bis Ende 2024 brauchen diese ein automatisiertes System, das Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und andere Gebäude-Technik integriert. Auch muss der Eigentümer sich um ein Energie-Management kümmern.
Für Wärmenetze, die ab 2024 angelegt werden, gilt die 65-Prozent-Regel ebenso. Betreiber bestehender Netze müssen einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen. Nach diesem Plan haben sie dann maximal zehn Jahre Zeit, auf vollständige Klimaneutralität umzurüsten.
Bürgerinnen und Bürger kostet das geschätzt etwa 9,16 Milliarden Euro jährlich bis 2028, danach rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Da nachhaltiges Heizen jedoch langfristig effizienter sein könnte als der Betrieb von Öl- und Gasheizungen, könnten in 18 Jahren auch elf Milliarden Euro gespart werden.
Auch Wirtschaft und Verwaltung haben erst einmal mehr Kosten, vor allem durch zusätzliche Bürokratie. Haushalte, Netzbetreiber und Eigentümer von Gebäuden müssen informiert werden, was genau auf sie zukommt, was sich ändert und was nicht. Regelmäßige Ablesetermine, die Umschulung von Personal und die Verarbeitung der Kundendaten sind zu finanzieren. Doch auch das könnte auf lange Sicht gesehen Einsparungen bringen.