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Mutmaßlicher Anschlag in München: Tatverdächtiger von München ...

Mutmaßlicher Anschlag in München Tatverdächtiger von München
Ein Gericht bestätigte 2020, dass dem Afghanen kein Asyl in Deutschland zusteht. Gegenüber Behörden hatte er angegeben, von einer kriminellen Bande verfolgt zu werden.

Farhad N., der mutmaßliche Attentäter von München, soll über seine Fluchtgeschichte gelogen haben. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2020 hervor, das ZEIT ONLINE vorliegt. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

 Farhad N. hatte 2017 Klage gegen das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration erhoben, das seinen Asylantrag abgelehnt hatte. Das Gericht kam in seinem Urteil jedoch zu dem Schluss, dass der heute 24-jährige Afghane seine Fluchtgeschichte "nur erfunden hat", um ein Bleiberecht zu erhalten.

Farhad N. hatte angeben, er sei in Afghanistan von einer Bande verfolgt worden, die den Laden seines Vaters überfallen und den Vater getötet habe. Die Täter seien damals festgenommen und inhaftiert worden. Nach deren Entlassung aus dem Gefängnis habe seine Familie abermals Anzeige erstattet. Die Täter hätten ihn daraufhin auf dem Schulweg verfolgt, er habe sein Haus nicht mehr verlassen können. Schließlich sei er geflohen.

Das Gericht nannte die Schilderungen unglaubwürdig, "detailarm und lebensfremd". Zudem stünden viele Aussagen miteinander im Widerspruch. So gab Farhad N. an, die Namen der Täter nicht zu kennen, obwohl seine Familie die Männer abermals angezeigt hatte. Unglaubwürdig sei auch, dass die Täter ihn über so lange Zeit verfolgt hätten, ohne dass etwas passiert sei.

"Aufgrund dieser Unstimmigkeiten sowie aufgrund des gewonnenen Gesamteindrucks des Klägers in der mündlichen Verhandlung ist die Glaubwürdigkeit des Klägers nicht gegeben", entschied das Gericht. Es stehe "zur Überzeugung des Gerichts fest, dass dieser die Geschichte nur erfunden hat, um ein Bleiberecht zu erhalten."

Ein Fliesenleger aus Kabul

Aus dem Urteil geht hervor, dass Farhad N. in Kabul gelebt hat und dort bis zur 7. Klasse in die Schule gegangen ist, bevor er als Fliesenleger arbeitete. Sein Fluchtweg führte über den Iran und dann weiter auf dem Landweg nach Deutschland, wo er Anfang Dezember 2016 ankam. Farhad N. wurde als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in einer Jugendeinrichtung untergebracht. Er ging dann zur Schule und erwarb einen Mittelschulabschluss. Anschließend begann er eine Ausbildung. Später arbeitete Farhad N. als Kaufhausdetektiv. Seine Freizeit widmete er dem Bodybuilding und gewann einige Preise darin.

Als Begründung seiner Klage legte Farhad N. 2017 mehrere ärztliche Atteste vor, in denen unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung, Schlafprobleme und eine Störung der Impulskontrolle diagnostiziert werden. Auch sei sein IQ unterdurchschnittlich. Als das Verwaltungsgericht 2020 seinen Fall verhandelte, sagte Farhad N., dass er derzeit wegen psychischer Probleme nicht in Behandlung sei. Aktuelle Atteste lagen dem Gericht nicht vor. 

© Lea Dohle

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Das Gericht hob hervor, dass die in Deutschland erworbene Schulbildung und seine Erfahrung als Fliesenleger Farhad N. in Afghanistan helfen werde, sein Auskommen zu bestreiten: "Der Kläger wird daher auch bei seiner Rückkehr fähig sein, sich selbst zu versorgen und seinen Lebensunterhalt zumindest auf niedrigem Niveau zu sichern." 

Letztlich bestätigte das Verwaltungsgericht die Ablehnung des Asylbescheids.  Die Landeshauptstadt München erließ jedoch im April 2021 einen Duldungsbescheid. Im Oktober 2021 erhielt Farhad N. eine Aufenthaltserlaubnis. Er wohnte damit rechtmäßig in Deutschland.

Der Afghane war in der Münchener Innenstadt mit seinem Auto in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft ver.di gefahren. Mindestens 36 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Die Ermittler gehen bei der Tat von einem islamistischen Motiv aus.

München

Z+ (abopflichtiger Inhalt); ver.di-Demonstration: Was wir über den mutmaßlichen Anschlag in München wissen

Z+ (abopflichtiger Inhalt); Terrorismus: Unser Blick muss kühl werden, nicht kalt

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