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Bürgermeister von Hoppegarten soll ungenehmigt im Urlaub ...

Bürgermeister von Hoppegarten soll ungenehmigt im Urlaub

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat ein erneutes Disziplinarverfahren gegen Hoppegartens Bürgermeister Sven Siebert (parteilos) eingeleitet. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass dem rbb vorliegt. Grund sei demnach der Verdacht auf ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst.

Im Disziplinarverfahren soll demnach untersucht werden, ob Sven Siebert im Sommer 2024 an vier Tagen ungenehmigt dem Dienst ferngeblieben ist. Der Kommunalpolitiker hatte zwar bereits im März einen Antrag auf Erholungsurlaub bei der Gemeindevertretung gestellt. Da Sitzungen des Gremiums aber abgebrochen wurden oder gar nicht stattfanden, wurde erst in einer Sitzung im Mai über seinen Antrag entschieden.

Damals habe die Gemeindevertretung den Antrag aufgrund der sogenannten Sozialauswahl für diesen Zeitraum abgelehnt, denn zur gleichen Zeit hatte auch Sieberts Stellvertreter Urlaub beantragt. Da dieser schulpflichtige Kinder hat, wurde dessen Antrag bevorzugt.

Im Juli hat Siebert den Angaben zufolge erneut versucht, den Vorsitzenden der Gemeindevertretung dazu zu bringen, seinen Antrag auf Urlaub zu unterzeichnen. Doch der habe keine rechtliche Notwendigkeit gesehen, dem Antrag allein stattzugeben. Daraufhin soll Siebert wortstark darauf plädiert haben, dass er ein Recht auf Erholungsurlaub habe. Zudem soll er geäußert haben, dass er in den Urlaub gehe, egal ob der Antrag unterschrieben wird oder nicht.

Nach Angaben des stellvertretenden Bürgermeisters blieb Siebert trotzdem mindestens zwei Tage dem Dienst unerlaubt fern. Bei der Aufarbeitung des Geschehens sei festgestellt worden, das Siebert auch an zwei weiteren Tagen unerlaubt gefehlt haben könnte. Die Gemeinde spricht von einem schweren Fehlverhalten.

In dem Disziplinarverfahren soll der Vorgang nun geklärt werden. Siebert lässt unterdessen prüfen, ob die Ablehnung seines Erholungsurlaubs rechtskonform war.

Somit ist es bereits das zweite Disziplinarverfahren, dass der Landkreis gegen Sven Siebert führt. Ein weiteres wurde bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen. Dort musste Siebert eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen, weil er seine Kompetenzen als Bürgermeister überschritt und teilweise ohne Kämmerer arbeitete. Außerdem gab es bereits im September 2024 ein erstes Abwahlwahlverfahren gegeben den Bürgermeister. Damals entschied eine knappe Mehrheit der Hoppegartener, dass der parteilose Bürgermeister im Amt bleiben soll. Allerdings wurde das notwendige Quorum nicht erreicht. Parallel zur Bundestagswahl sollen die Hoppegarten am Sonntag erneut entscheiden, ob Sven Siebert im Amt bleiben soll oder nicht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.02.2025, 08:30 Uhr

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