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AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Beide Seiten prüfen ...

AfDPolitiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt Beide Seiten prüfen
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft prüfen jetzt, in Revision zu gehen.

Der dritte Prozesstag um Björn Höcke am Landgericht Halle am 3. Mai verlief kürzer als erwartet. Grund waren neue Anträge, die die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung eingebracht haben. Die Anträge verhinderten, dass die Beweisaufnahme, wie ursprünglich geplant, geschlossen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche "Gesinnung aus der Tat spricht". Eines der Videos sollte auch eine Rede zeigen, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat.

Beide Seiten beantragten außerdem die Einbeziehung mehrerer Presseberichte über Höcke. Die zuständige Kammer des Landgerichts sah sich nach Angaben der Gerichtssprecherin nicht in der Lage, über alle Anträge zu entscheiden. Im Hinblick auf einzelne Berichte und die Videos ist deshalb derzeit noch offen, ob sie in dem Prozess als Beweismittel dienen.

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