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Verbotene NS-Parole Urteil gegen Thüringer AfD-Chef Höcke erwartet ...

Verbotene NSParole Urteil gegen Thüringer AfDChef Höcke erwartet
Der vorerst letzte geplante Verhandlungstag im Prozess gegen Björn Höcke vor dem Landgericht Halle dauert an. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe, die Verteidigung einen Freispruch.

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Im Prozess gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag am Dienstag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen würden. 

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert. In seinem Schlussplädoyer hat Staatsanwalt Benedikt Bernzen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft, dass Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen soll. Höckes Behauptung, er habe nicht gewusst, dass es sich bei seiner Äußerung um eine verbotene SA-Parole handelte, wies Bernzen zurück. Für den Staatsanwalt sei die Parole ein "historischer Fakt".

Urteil steht noch aus

Weiter sagte er, der "augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin". So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als "Volksverderber" bezeichnet habe. Es handle sich "um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen."

Eigentlich ist damit gerechnet worden, dass am Dienstag das Urteil fällt. Wann es verkündet wird, ist derzeit aber unklar.

Während der Beweisaufnahme wurden Videos von Auftritten Höckes gezeigt. Ein Historiker und ehemaliger Gymnasiallehrer wurde auf Antrag der Verteidigung als sachverständiger Zeuge befragt. Er erklärte, dass die Parole, wegen derer Verwendung Höcke vor Gericht steht, in der NS-Zeit nicht besonders präsent gewesen sei. Der Mann sagte, er habe mit Götz Kubitschek das "Institut für Staatspolitik" in Sachsen-Anhalt gegründet. Dieses war später vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden und wurde kürzlich aufgelöst.

Landgericht erwartet Geldstrafe im Falle einer Verurteilung

Im April hatte das Landgericht Halle mitgeteilt, dass es keine Freiheitsstrafe für den AfD-Politiker erwartet. "Sollte der Angeklagte verurteilt werden, kommt aus der Sicht der Kammer nach gegenwärtigem Stand eine Geldstrafe in Betracht", sagte eine Sprecherin des Gerichts im Anschluss an den zweiten Tag des Prozesses gegen den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden. Beim vierten und vorerst letzten Verhandlungstag am Dienstag soll nun die Beweismittelaufnahme abgeschlossen werden.

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