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Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt: Anklage gegen Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder

Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt Anklage gegen ExNationalspieler Christoph Metzelder
Vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungserfahren wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte eingeleitet.
13:31 Uhr
Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt : Anklage gegen Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder

Vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungserfahren wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte eingeleitet.

Christoph Metzelder bei einem Termin im Februar 2019.
Christoph Metzelder bei einem Termin im Februar 2019.Foto: imago/Hartenfelser

Gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist Anklage erhoben worden. Das hat eine Sprecherin des Düsseldorfer Amtsgerichts am Donnerstagabend gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Die Anklage sei eingegangen. „Die Akte liegt bei uns. Das Verfahren ist jetzt bei uns.“

Um welche Vorwürfe es in der Anklage geht, wollte die Gerichtssprecherin nicht mitteilen. Der Anwalt von Metzelder war zunächst nicht für die dpa erreichbar.

In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom Freitagmittag heißt es mit Blick auf die Anklageerhebung in einem Verfahren „gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler“ nun, die Anklage sei bereits am Mittwoch, den 2. September eingegangen.

Es soll sich um „unterschiedliche Vergehen“ handeln. Weitere Auskünfte, insbesondere über die konkreten Anklagevorwürfe, könnten derzeit nicht erteilt werden.

Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Ermittlungen eingeleitet

Anfang September 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den damals 38-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eingeleitet. Das hatte damals die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber dem Sport-Informations-Dienst (sid) bestätigt. Die "Bild"-Zeitung hatte damals zuerst über den Fall berichtet.

Von der Staatsanwaltschaft hieß es dazu: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über die Kommunikationsplattform Whats-App Bilder mit kinderpornographischem Inhalt an eine Empfängerin in Hamburg versandt zu haben. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Datenträger als Beweismittel zur Durchsicht mitgenommen.“

Da die Bilder an eine Empfängerin in Hamburg gingen, nahm damals die dortige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. (Tsp, dpa)

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